Was versteht man unter Abnahme? Zunächst unterscheidet man: 1. Abnahme beim Werkvertrag2. Abnahme im Baurecht3. Abnahme im Kaufrecht
Desweiteren unterscheidet man:* Formlose Abnahme* Förmliche Abnahme* Konkludente Abnahme* Fiktive Abnahme
Die Rechtswirksamkeit der Abnahme beim Bau sollte nicht unterschätzt werden. Deshalb sollte im Vertrag die förmliche Endabnahme vereinbart werden.
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