Abnahme im Werkvertrag |
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Die Abnahme im Werkvertrag laut Wikipedia: "Nach deutschem Recht ist die Abnahme beim Werkvertrag Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütung und bestimmt den Zeitpunkt des Gefahrübergangs.
Ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über. Sie ist die (ausdrückliche oder stillschweigende) Erklärung des Auftraggebers, das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß entgegenzunehmen.
Dies geschieht häufig durch körperliche Hinnahme des Werkes. Die Abnahme für körperliche Werke ist in § 640 BGB geregelt. Für unkörperliche Werke (bspw. Theateraufführung, Konzert) muss nach § 646 BGB eine Vollendung statt einer Abnahme eintreten."
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